Alle genannten Preise enthalten die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer!

Spezielle Hinweise zum Versand ins Ausland: Bei Lieferungen in das Ausland können Zölle, Steuern und Gebühren anfallen, die im angezeigten Gesamtpreis nicht enthalten sind. Die Lieferkosten werden separat berrechnet. Abholung der Modelle ist möglich.

AGBs

Allgemeine Verkaufsbedingungen für den nicht-kaufmännischen Verkehr

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

    1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Aus diesem Grund werden auch solche in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthaltenen zusätzlichen bzw. ergänzenden Regelungen nicht Vertragsinhalt, die in diesen AGB fehlen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
    2. Die folgenden Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so gelten andere Verkaufsbedingungen, die wir gerne zur Verfügung stellen und auch auf unserer Homepage zum Download bereitstehen.
    3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
    4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Belehrung über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung (des Auftags) innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt des Angebots. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf bzw. die Rücksendung ist zu richten anMK-RC-Modellbau.de
M.Kamitz
Wörthstraße 40
89129 Langenau
mkyak54@yahoo.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen. Nicht paketversandfähige müssen bei uns angeliefert werden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Download etc.). Ende der Widerrufsbelehrung.

§ 3 Angebot, Angebotsunterlagen

    1. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der Auftragszusage bei uns. Unsererseits erfolgte Angebote sind stets freibleibend.
    2. An Abbildungen Angeboten, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche
      schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Auf Verlangen sind sie uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen

    1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „laut Angebot“, jedoch werden bei unvorhersehbarem größeren Arbeitsaufwand als wie im Angebot kalkuliert, 18 Euro pro Stunde zusätzlich verrechnet. Alle Preise in einem Angebot beziehen sich auf die reine Dienstleistung, ohne Materialkosten und des gleichen.
    2. Die vereinbarten Preise des Angebots können von der Rechnung abweichen wenn §4 Abs. 1 in Kraft tritt. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn der Liefergegenstand vertragsgemäß oder aufgrund eines nachträglichen  Wunsches des Bestellers später als 6 Wochen nach dem Vertragsschluss ausgeliefert werden soll und sich zwischen dem Vertragsschluss und der Lieferung Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen, Tarifabschlüssen, oder Veränderungen der Energiekosten eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
    3. Sonstige Abgaben und etwaige Zölle gehen zu Lasten des Kunden, sofern dies nicht anders  vereinbart ist. Dies gilt auch für Abgaben, die künftig – möglicherweise rückwirkend – für einzelne Leistungen neu festgesetzt oder neu erhoben werden.
    4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer  Vereinbarung und – unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen – stets nur erfüllungshalber angenommen.
    5. Der Kunde ermächtigt uns, bei allen Geschäften, bei denen der Kaufpreis nicht in bar bei der Übergabe zu entrichten ist, Auskünfte über seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit bei Kreditinstituten einzuholen.
    6. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, haben Zahlungen sofort und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen.
    7. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
      (8) Haben wir mit dem Kunden Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld einschließlich bis zum Fälligkeitstag aufgelaufener vereinbarter Zinsen fällig, wenn …… der Kunde mit mindestens 2 aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt und der rückständige Betrag mindestens 10 %, bei einer Laufzeit der Teilzahlungen von mehr als 3 Jahren mindestens 5 % des Teilzahlungspreises beträgt, und
      … wir dem Kunden erfolglos eine 2-wöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt haben, dass wir bei Nichtzahlung innerhalb dieser Frist die gesamte Restschuld verlangen. Die gesamte Restschuld wird ferner fällig, wenn der Kunde seine Zahlungen allgemein eingestellt hat
      oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. Gleiches gilt, wenn das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet ist.

§ 5 EG-Einfuhrumsatzsteuer

    1. Soweit der Käufer seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist er zur Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Er hat uns seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ggf. deren Änderung unaufgefordert mitzuteilen. Auf Anfrage ist er verpflichtet, Auskunft über seine Eigenschaft als Unternehmer, die Verwendung und den Transport der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht zu erteilen.
    2. Der Käufer ist ferner verpflichtet, uns den Aufwand und die Kosten, die uns wegen unterbliebener oder mangelhafter Angaben zur Einfuhrumsatzsteuer entstehen, zu ersetzen.
    3. Wir haften nicht für die Folgen mangelhafter oder unterbliebener Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer, es sei denn, uns fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

    1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
    2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Jeder Auftrag gilt als gesondertes Vertragsverhältnis.

§ 7 Abtretung
Die Abtretung der Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.


§ 8 Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten voraus. Lieferfristen und -termine bezeichnen stets nur den ungefähren Lieferzeitpunkt ab Werk.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
  4. Bei Arbeitskämpfen, beim Eintritt unvorhergesehener und außerhalb unseres Einflussbereichs liegender Hindernisse sowie bei vom Herstellerwerk zu verantwortender Hindernisse verlängert sich der Liefertermin bzw. die Lieferfrist um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Lieferverzögerung. Dies gilt entsprechend, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegende Lieferverzugs eintreten.
  5. Der Kunde erklärt sich auch mit Teillieferungen und Teilleistungen einverstanden, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf. Dies gilt nur für den Fall der Zumutbarkeit von Teillieferungen bzw. Teilleistungen für den Kunden.
  6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende  Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
  7. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 6 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB

§ 9 Gefahrenübergang – Verpackungskosten

Mit der Übergabe des Liefergegenstands an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens  jedoch mit dem Verlassen unseres Geschäftsbetriebes oder des Herstellerwerkes, geht die Gefahr auf den Kunden über. Das gilt auch, wenn der Transport des Liefergegenstands durch uns durchgeführt wird.

§ 10 Abnahme
Der Besteller hat den Liefergegenstand innerhalb von 8 Tagen nach dem ihm von uns schriftlich mitgeteilten Bereitstellungstermin an unserem Geschäftssitz abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

§ 11 Garantien, technische Beratung und Abweichung von
Leistungsangaben
(1) Garantien werden von uns nur bei besonderer Vereinbarung übernommen. Eine Bezugnahme auf
DIN-Normen, Werkstoffblätter, Werksprüfbescheinigungen u.ä. dient nur der Beschreibung des
Leistungsgegenstands und stellt daher keine Garantie dar. Angaben über Lieferumfang, Maße,
Gewichte, Werkstoffe, Aussehen und Leistungen dienen zur Bezeichnung des Liefergegenstandes und
sind keine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie.
(2) Technische Beratung geben wir nach bestem Wissen und Können. Sie ist jedoch unverbindlich und
befreit den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist
der Kunde verantwortlich.
(3) Geringfügige, handelsübliche sowie durch technische Verbesserungen bedingte
Abweichungen von unseren Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind zulässig.

§ 12 Mängelhaftung

  1. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
  2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen
    durfte.
  6. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. 4 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  8. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
  9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Sachen 24 Monate und bei gebrauchten Sachen 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
  10. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
  11. Aus mangelhaften Teillieferungen kann der Kunde keine Rechte hinsichtlich der übrigen Teillieferungen herleiten.

§ 13 Gesamthaftung

    1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 12 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
    2. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

§ 14 Schutzrechte Dritter, Rechte an Werkzeugen

  1. Werden bei der Herstellung und Lieferung nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Kunden Schutzrechte Dritter verletzt, stellt uns der Kunde von sämtlichen Ansprüchen frei. Unsere dem Kunden ausgehändigten Zeichnungen und Unterlagen sowie unsere Vorschläge für die Herstellung der Werkstücke dürfen nicht an Dritte weitergegeben und können von uns jederzeit zurückverlangt werden.
  2. Soweit uns der Kunde Modelle oder Fertigungseinrichtungen zur Verfügung stellt, sind uns diese kostenfrei zuzusenden oder zu installieren. Wir können verlangen, dass der Kunde solche Einrichtungen jederzeit zurückholt; kommt er einer solchen Aufforderung innerhalb drei Monaten nicht nach, sind wir berechtigt, ihm diese auf seine Kosten zurückzusenden. Die Kosten für die Instandhaltung und gewünschten Änderungen trägt der Kunde. Der Kunde haftet für die technisch richtige Konstruktion und die den Fertigungszweck sichernde Ausführung der Einrichtungen; wir sind jedoch zu fertigungstechnisch bedingten Änderungen berechtigt.
  3. Soweit werkstückbezogene Modelle oder Fertigungseinrichtungen von uns auf Wunsch des Kunden angefertigt oder beschafft werden, hat uns der Kunde die hierfür entstandenen Kosten zu vergüten. Durch vollständige oder teilweise Vergütung von Werkzeugkosten erwirbt der Kunde keine Rechte an den Werkzeugen selbst. Diese bleiben vielmehr in unserem Eigentum.

§ 15 Eigentumsvorbehaltssicherung

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf unsere gesamten sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Forderungen (Kontokorrentvorbehalt); der Vorbehalt bezieht sich dann auf den anerkannten Saldo.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Gegenüber unserem
    Herausgabeverlangen kann sich der Kunde auf kein Zurückbehaltungsrecht berufen. Gibt der Kunde den in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstand nicht innerhalb von 2 Wochen seit dem Herausgabeverlangen heraus, so sind wir berechtigt, den Liefergegenstand selbst zurückzuholen. Der Kunde erkennt an, dass hierbei unsere Handlungen auf Erlangung des unmittelbaren Besitzes an dem Liefergegenstand weder eine Verletzung des Hausrechts noch verbotene Eigenmacht darstellen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  5. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die uns vom Kunden im Voraus abgetretene Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  7. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
  8. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
  9. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 16 Vertraulichkeit

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners geheim zu halten. Vertrauliche Informationen sind solche, die soweit sie schriftlich übermittelt werden, ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind, oder die bei mündlicher Übermittlung bei der Weitergabe als vertraulich bezeichnet werden und deren Vertraulichkeit binnen drei Wochen nach der Übermittlung schriftlich vom Kunden bestätigt wird.
  2. Wir dürfen vertrauliche Informationen an Dritte und Sublieferanten weitergeben, soweit dies für die Leistungserbringung von uns vernünftigerweise notwendig ist. Wir werden in diesem Fall den Sublieferanten zur Geheimhaltung entsprechend der eigenen Verpflichtung verpflichten.
  3. Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt für die Vertragspartner, wenn die vertrauliche Information ohne eine Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung allgemein durch einen Vertragspartner oder durch Dritte bekannt wird, von einem Vertragspartner selbständig und unabhängig von der vertraulichen Information erkannt oder entwickelt wird oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften preisgegeben werden muss.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    (2) Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  2. Mit der Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen unserer Geschäftsverbindung erklärt sich der Kunde automatisch einverstanden. Die Aushändigung und/oder Bekanntmachung dieser Bedingungen gilt als Benachrichtigung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Mit Erteilung des Auftrages werden den AGBS zugestimmt.

MK-RC-Modellbau – M. Kamitz